Gelungener Umzug: check!

29. Mär 2024

Ein Umzug ist mehr als Kistenschleppen. Wenn sich der Haushalt auflöst und an einem neuen Ort zusammensetzt, gibt es einiges zu beachten. Auch Dinge, die man so gar nicht sieht.

Blöd ist’s natürlich, wenn es erst gar nicht zum Umzug kommt. So kann es gehen, wenn die Wohnung zwar fristgerecht gekündigt wird, der neue Vertrag jedoch noch nicht unterzeichnet ist. Darum: Eins nach dem anderen, und zwar in der richtigen Reihenfolge.

Im Voraus: Termin buchen, Material beschaffen, packen
Wer in Eigenregie organisiert, tut gut daran, den Umzugstermin seinen Freund:innen frühzeitig zu kommunizieren und geeignete Fahrzeuge zu organisieren. Und dann geht’s auch schon in Richtung packen. Zum Glück muss man für Umzugskartons kein Vermögen ausgeben, denn gebrauchte gibt es auf den bekannten Kleinanzeigenportalen (ricardo, tutti, anibis) zuhauf. Und auch Umzugsunternehmen bieten oft gebrauchtes Material zu guten Preisen an. Wenn sich die Regale leeren und die Wände nackt dastehen, werden Abnützungen auf einmal unübersehbar. Das bringt uns zum nächsten Punkt:

Leere Wohnung zeigt Spuren des Lebens
Abnützung ist unvermeidbar. Die Frage ist nur: Wer muss für die Kosten einer Renovation aufkommen? Für «normale Abnützung» haften die Mietenden nicht, sondern nur für alles, was darüber hinausgeht, wie z. B. die unsachgemässe Bedienung von Apparaten. Dübellöcher allerdings gehören nicht zur unsachgemässen Nutzung. Schliesslich können die Wände – im Gegensatz zur Spülmaschine – von Mietenden selber wiederhergestellt werden.

Auch die neue Wohnung sollte zu Beginn kritisch angeschaut werden. Entdeckte Mängel gehören ins Übergabeprotokoll oder auf die Mängelliste – ansonsten übernimmt die neue Mieterschaft diese. Und dann steht auch schon der Umzugstag an.

Umzugstag: Ist das Kunst oder kann das weg?
Um zu vermeiden, dass Wertvolles nicht auf der Müllhalde landet, gehört auf jede Kiste ein Kleber mit Inhaltsangabe und Zielort. Wer die Zimmer der neuen Wohnung am Zügeltag anschreibt, kommt noch effizienter vorwärts. Und die ganz Schlauen erstellen gar einen Möbelstellplan. So muss man das schwere Sofa nicht zweimal anheben.

Ah, und eben: Die unsichtbaren Dinge nicht vergessen: Ab- und anmelden auf der Gemeinde, den Nachsendeauftrag bei der Post aufgeben und allen Ämtern und Abos die neue Adresse mitteilen.